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Nutzungsordnung für Smartphones (Devices)

Private Smartphones, Tablets oder andere Devices sind in der Schule unter bestimmten Bedingungen zur Nutzung freigegeben. Smartphones wird stellvertretend für alle Devices genannt.

Anweisungen von Lehrkräften und anderer Erwachsener haben immer Vorrang!

In der Pause, vor und nach Unterrichtsbeginn

Vor und nach Unterrichtsbeginn darf das Smartphone auf dem Schulhof der Emanuel-Geibel-Schule von allen Klassenstufen genutzt werden.

In den Pausen, darf das Smartphone auf dem Schulhof der Emanuel-Geibel-Schule für die Klassenstufen 8, 9 und 10 genutzt werden. Für die 10. Klassen gilt diese Erlaubnis auch im eigenen Klassenraum. In Regenpausen und Freistunden darf das Smartphone in Klassenstufe 8 und 9 ebenfalls im Klassenraum genutzt werden. Ton wird grundsätzlich über Kopfhörer abgespielt.

Diese Verbote sind zu beachten:    

  • Mobbing ist in jedem Fall streng verboten und wird bestraft!
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist das Aufnehmen von Fotos, Videos und Tonaufnahmen verboten. Es dürfen auch keine Fotos, Videos und Tonaufnahmen ins Internet gestellt werden.
  • Auf den Toiletten ist die Nutzung des Smartphones streng verboten!
  • In den Fluren und den Treppenhäusern ist die Nutzung grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Bei Unterricht am anderen Ort ist die Nutzung von Smartphones grundsätzlich nicht erlaubt.
Im Unterricht

Grundsätzlich wird im Unterricht das Smartphone auf lautlos oder ‚aus‘ geschaltet. Es darf nicht zu privaten Zwecken verwendet werden. Die Lehrkraft entscheidet über den Einsatz im Unterricht.
Im Sport- und Schwimmunterricht und in den Umkleiden ist grundsätzlich Smartphone-Verbot!

Haftung

Die Schule haftet in keinem Fall für die Nutzung privater Smartphones in der Schule. Das gilt auch für den Unterricht. Umgekehrt müssen Schülerinnen und Schüler aber auch kein Smartphone mitbringen!

Gültigkeit

Die Nutzungsordnung ist unbefristet gültig.

Bei Missachtung dieser Nutzungsordnung kann einzelnen SuS die Nutzung verboten werden!

Diese Nutzungsordnung wurde von der Schulkonferenz am 18.06.2018 beschlossen und wurde vom Schulleiter 2024 radaktionell überarbeitet