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Die Schulordnung der EGS

Auf dem Schulhof:

  • Der Schulhof wird ausschließlich zu Fuß betreten. Fahrräder und Roller werden auf dem Schulgelände geschoben. Motorisierte Gefährte sind auf dem Schulhof nicht gestattet. 
  • Es dürfen nur die Fahrradständer auf dem Schulhof der EGS benutzt werden.
  • Jede:r Schüler:in darf mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
  • Ballspielen ist auf dem Schulgelände mit den "Klassenbällen" erlaubt (auch vor der Mensa).
  • Tischtennisspielen ist auch mit Tennisbällen erlaubt!
  • Der Aufenthalt auf dem Gelände der Berend-Schröder-Schule ist während der Pausen gestattet.
  • Der Tordurchgang ab „Ganztagsraum“ ist vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen als Aufenthalt (ruhiges Sitzen auf der Treppe) erlaubt. 

Im Schulgebäude

  • Kaugummikauen ist im Schulgebäude nicht gestattet, Lehrkräfte können in ihrem Unterricht im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
  • Fluchtwege sind im Klassenraum frei zu halten!

In den Pausen

  • Klassenräume und Gruppenräume werden nach Stundenende abgeschlossen (außer in Jhg. 10).
  • Die Nutzung des Pausenraums ist nur für 5. und 6. Klasse und SuS, die die Auflage haben, vorgesehen. Die FSJler:in sind die Bestimmer:innen! 
  • Fußballplatz: 6. Klasse erste große Pause, 5. Klasse zweite große Pause.
  • BSS: die Klassen warten draußen und werden von der LK abgeholt.

In der Mensa

  • Aufenthalt ist in der Mittagspause vorrangig für alle SuS, die etwas essen möchten. 
  • Die aufsichtsführende Lehrkraft in der Mensa beendet die Pause in der Mensa. 
  • Die Tische werden sauber hinterlassen.

Digitale Endgeräte wie Smartphones oder Tablets

  • Elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets dürfen ab Klassenstufe 8 in den Pausen genutzt werden.
  • Elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets dürfen vor Beginn der 1. Stunde und nach Ende der 6. Stunde von allen Schüler:innen auf dem Schulgelände genutzt werden.
  • Lademöglichkeiten für Handys dürfen genutzt werden.
  • Im Unterricht sind die Geräte nicht erlaubt. Sie gehören auf lautlos gestellt in die Taschen. Lehrkräfte entscheiden über Ausnahmen.

Die Regenpause 

  • Sollte es zur Regenpause abklingeln, bleiben alle Schüler:innen in ihren Klassenräumen bzw. suchen diesen auf.
  • Vor Unterrichtsbeginn dürfen Schüler:innen bei Regen und Schnee in den Fluren der Gebäude warten. Die Klassenräume dürfen auch zum Aufenthalt genutzt werden, sobald sie (durch die Frühaufsicht oder andere Kolleg:innen) aufgeschlossen wurden. 
  • Regenpausenregelung in der Mittagspause: Die SuS können sich in ihrem Klassenraum (hier darf auch gegessen werden), im Aufenthaltsraum oder zum Essen in der Mensa aufhalten.