Der Schulhof wird ausschließlich zu Fuß betreten. Fahrräder und Roller werden auf dem Schulgelände geschoben. Motorisierte Gefährte sind auf dem Schulhof nicht gestattet.
Es dürfen nur die Fahrradständer auf dem Schulhof der EGS benutzt werden.
Jede:r Schüler:in darf mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Ballspielen ist auf dem Schulgelände mit den "Klassenbällen" erlaubt (auch vor der Mensa).
Tischtennisspielen ist auch mit Tennisbällen erlaubt!
Der Aufenthalt auf dem Gelände der Berend-Schröder-Schule ist während der Pausen gestattet.
Der Tordurchgang ab „Ganztagsraum“ ist vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen als Aufenthalt (ruhiges Sitzen auf der Treppe) erlaubt.
Im Schulgebäude
Kaugummikauen ist im Schulgebäude nicht gestattet, Lehrkräfte können in ihrem Unterricht im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Fluchtwege sind im Klassenraum frei zu halten!
In den Pausen
Klassenräume und Gruppenräume werden nach Stundenende abgeschlossen (außer in Jhg. 10).
Die Nutzung des Pausenraums ist nur für 5. und 6. Klasse und SuS, die die Auflage haben, vorgesehen. Die FSJler:in sind die Bestimmer:innen!
Fußballplatz: 6. Klasse erste große Pause, 5. Klasse zweite große Pause.
BSS: die Klassen warten draußen und werden von der LK abgeholt.
In der Mensa
Aufenthalt ist in der Mittagspause vorrangig für alle SuS, die etwas essen möchten.
Die aufsichtsführende Lehrkraft in der Mensa beendet die Pause in der Mensa.
Die Tische werden sauber hinterlassen.
Digitale Endgeräte wie Smartphones oder Tablets
Elektronische Geräte wie Smartphones oder Tabletsdürfen ab Klassenstufe 8 in den Pausen genutzt werden.
Elektronische Geräte wie Smartphones oder Tabletsdürfen vor Beginn der 1. Stunde und nach Ende der 6. Stunde von allen Schüler:innen auf dem Schulgelände genutzt werden.
Lademöglichkeiten für Handys dürfen genutzt werden.
Im Unterricht sind die Geräte nicht erlaubt. Sie gehören auf lautlos gestellt in die Taschen. Lehrkräfte entscheiden über Ausnahmen.
Die Regenpause
Sollte es zur Regenpause abklingeln, bleiben alle Schüler:innen in ihren Klassenräumen bzw. suchen diesen auf.
Vor Unterrichtsbeginn dürfen Schüler:innen bei Regen und Schnee in den Fluren der Gebäude warten. Die Klassenräume dürfen auch zum Aufenthalt genutzt werden, sobald sie (durch die Frühaufsicht oder andere Kolleg:innen) aufgeschlossen wurden.
Regenpausenregelung in der Mittagspause: Die SuS können sich in ihrem Klassenraum (hier darf auch gegessen werden), im Aufenthaltsraum oder zum Essen in der Mensa aufhalten.