Handyverbot
An der Emanuel-Geibel-Schule gilt ab dem Schuljahr 2025/26 ein generelles Handyverbot von der 1. bis zur 6. Stunde
Regelung:
- Die Nutzung von privaten Smartphones ist für alle Schülerinnen und Schüler von 7:55 Uhr bis 13:15 Uhr auf dem Schulgelände untersagt.
- Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 geben ihre Mobiltelefone vor Unterrichtsbeginn (in der Regel zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde) in einer von der Schule bestimmten, verschließbaren Vorrichtung ab.
- Die Mobiltelefone werden dort während des gesamten Schultags verwahrt.
- Nach Unterrichtsschluss (in der Regel mit Ende der letzten Unterrichtsstunde) können die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte wieder abholen.
- Findet Unterricht zum Tagesende nicht im Klassenraum statt, werden die Geräte vorher ausgegeben, dürfen aber weiterhin nicht genutzt werden.
- In Fachräumen entscheiden die Fachlehrkräfte, ob die Geräte eingeschlossen werden.
- Eine Nutzung der eingeschlossenen Mobiltelefone ist während des Schultages nicht gestattet. Ausnahmen kann die unterrichtende Lehrkraft genehmigen.
Hinweis:
Für die während des Schultages eingeschlossenen Mobiltelefone wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.
Die Schulkonferenz hat dieses Verbot am 17.06.2025 mit 20 zu 4 Stimmen Mehrheit beschlossen.