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Handyverbot

An der Emanuel-Geibel-Schule gilt ab dem Schuljahr 2025/26 ein generelles Handyverbot von der 1. bis zur 6. Stunde

Regelung:

  • Die Nutzung von privaten Smartphones ist für alle Schülerinnen und Schüler von 7:55 Uhr bis 13:15 Uhr auf dem Schulgelände untersagt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 geben ihre Mobiltelefone vor Unterrichtsbeginn (in der Regel zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde) in einer von der Schule bestimmten, verschließbaren Vorrichtung ab.
  • Die Mobiltelefone werden dort während des gesamten Schultags verwahrt.
  • Nach Unterrichtsschluss (in der Regel mit Ende der letzten Unterrichtsstunde) können die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte wieder abholen.
  • Findet Unterricht zum Tagesende nicht im Klassenraum statt, werden die Geräte vorher ausgegeben, dürfen aber weiterhin nicht genutzt werden.
  • In Fachräumen entscheiden die Fachlehrkräfte, ob die Geräte eingeschlossen werden.
  • Eine Nutzung der eingeschlossenen Mobiltelefone ist während des Schultages nicht gestattet. Ausnahmen kann die unterrichtende Lehrkraft genehmigen.

Hinweis:
Für die während des Schultages eingeschlossenen Mobiltelefone wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.

Die Schulkonferenz hat dieses Verbot am 17.06.2025 mit 20 zu 4 Stimmen Mehrheit beschlossen.